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Nachbehandelte Noppen zulässig?
Guten Abend!
da wir am Samstag unser erstes Punktspiel haben und ich in einer Sache immer noch nicht schlauer bin, hat mir ein Mannschaftskollege empfohlen mich hier zu registrieren und meine Frage hier zu stellen, da hier wohl auch einige geprüfte Schiedsrichter sind uws.
Also:
letzte Runde hab ich gegen einen Spieler gespielt, der hatte auf der Rückhand einen schwarzen TSP Curl P3 gespielt. Dieser hatte eine ganz glatte Oberfläche die sogar etwas glänzte. Als ich ihn darauf ansprach, dass meines wissens der Curl 3 spezial nicht mehr erlaubt sein und nur noch eine griffige Version erlaubt sein, sagte er mir dass dies nicht stimme und zeigte mir die Zulassungsliste. Und tatsächlich, auf der Zulassungsliste steht der TSP Curl P3 drauf. Also durfte mein Gegner damit spielen?
Ich war danach bei meinem TT-Händler und der sagte, dass der Curl P3 Spezial verboten sein, konnte mir aber auch nicht sagen wo dass steht, zudem das ja auf dem Belag auch nicht drauf stand.
War der Belag daher nachbehandelt und einem Curl P3 Spezial nur nachempfunden?
Ist er dann zulässig?
Also, was mache ich wenn ich am Samstag wieder gegen diesen Spieler spielen muss und er wieder mit dem Belag spielt, er mir wieder die Zulassungsliste unter die Nase hält?
Darf er also mit diesem Belag spielen?
Wie gehe ich vor, falls er nicht damit spielen darf?
Vielen Dank schon jetzt
Cu Michael
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