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1.) Nachbehandelte Beläge entsprechen nicht mehr den genehmigten bzw. dem zur Genehmigung vorgelegten Belag -> ergo unzulässig
2.) Bei der Zulassungsliste gibt es ein Problem: Das was auf der Zulassungsliste steht, muss "mindestens" auf dem Belag draufstehen - also sind eventuelle Zusätze noch erlaubt (z.B. (weiß nich ob das Beispiel auch so draufsteht - aber als Beispiel langts allemal) wenn auf der Liste "Butterfly Sriver" steht, dann schließt das "Sriver FX, Sriver L, ..." mit ein).
3.) War das wirklich die aktuellste Zulassungliste? Könnte mir auch vorstellen, dass so ein Spezi mal einfach eine ältere Liste vorlegt, wo sein Belag noch draufsteht... wichtig: die Listen gelten immer nur für eine Saison!!!
4.) Auf der Zulassungs-Liste stehen:
TSP Curl P-3
TSP Curl P-3 (komisches Zeichen) R
...also wäre der "spezial" wohl auch zugelassen??????
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