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Nach 4.7 Int. TT-Regeln A ist eine Nachbehandlung der Schlägeroberfläche verboten, wenn dadurch die Eigenschaften der Oberfläche entscheidend verändert werden.
Es bleibt aber das Problem, den Beweis der Nachbehandlung antreten zu können (, was leider meistens nicht gelingt).
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Stets positiv durchs Leben gehen!!
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