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AW: Spielgemeinschaften
Es ist natürlich die gleiche WO. Abweichende Zusatzbestimmungen durch die Landesverbände sind erlaubt, wenn sie ausdrücklich zugelassen sind.
A1:
"Die WO gilt für den gesamten Spielbetrieb, sofern sich einzelne Regelungen nicht ausdrücklich auf Bundesveranstaltungen
beziehen. Sie gilt auch für die Lizenzligen und die Bundesligen, soweit das Lizenzspielerstatut
bzw. die Bundesliga-Ordnung keine Sonderregelungen enthalten. Abweichende Regelungen
für ihren Zuständigkeitsbereich dürfen die Regional- und Mitgliedsverbände nur für solche Passagen
beschließen, bei denen die WO dies ausdrücklich zulässt. Alle nicht behandelten Fragen regeln die
Mitglieds- und Regionalverbände in eigener Zuständigkeit. Steht eine Regelung eines Verbandes zu den
Bestimmungen der WO im Widerspruch, so wird sie durch die Bestimmungen der WO aufgehoben."
STTB-Durchführungsbestimmungen für Spielgemeinschaften:
"Folgende mannschaftsspezifische Einstufungen von Spielgemeinschaften (WO D 11.2) können vorgenommen werden:
Damen: bis einschließlich Kreisliga
Herren: bis einschließlich Bezirksliga
Senioren: bis einschließlich Saarlandliga."
Über die genannten Ligen hinaus können SG´s nicht aufsteigen, da dies im Widerspruch zur WO stehen würde.
D 11.2 Abweichend von 11.1 dürfen die Mitgliedsverbände bei Punktspielen, Mannschaftsmeisterschaften und
Pokalmeisterschaften im Damen- und Herrenbereich in Spielklassen unterhalb der sechsthöchsten Spielklasse
bzw. - wenn es in einem Mitgliedsverband keine Spielklasse unterhalb der sechsthöchsten
Spielklasse gibt - in der untersten Spielklasse, sofern sich diese unterhalb der vierthöchsten Spielklasse
befindet, Mannschaften zulassen, bei denen der eine Teil der Spieler für einen Verein und der andere Teil
der Spieler für genau einen anderen Verein spielberechtigt ist. Solche Mannschaften mit Spielern zweier
Vereine werden "Spielgemeinschaften" genannt. Bei Punktspielen, Mannschaftsmeisterschaften und Pokalmeisterschaften
im Jugend- und Schülerbereich dürfen die Mitgliedsverbände Spielgemeinschaften in
den Spielklassen ihrer untersten Gliederung (Kreisverbände o. ä.) zulassen.
11.3 Spielgemeinschaften dürfen an weiterführenden Veranstaltungen für Vereinsmannschaften auf den Ebenen der Regionalverbände und des DTTB nicht teilnehmen.
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Wenn Realität und Weltbild kollidieren, gewinnt meistens das Weltbild.
Geändert von Rudi Endres (16.01.2009 um 23:45 Uhr)
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