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AW: Spielgemeinschaften
Laut den Durchführungsbestimungen für SG´s von 2006 darf sie bis Saarlandliga aufsteigen. Allerdings gilt die
"Genehmigung für SG´s höchstens für die Dauer von einem Spieljahr. Soll die SG fortgesetzt werden, ist ein neuer Antrag zu stellen."
Daraus folgt, dass der STTB die Genehmigung nicht erteilen muss. Dann müsste sich die SG auflösen.
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Doppelmoral: Souveränität von Staaten ist heilig – außer wenn es den eigenen Interessen widerspricht.
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