Wie denn, das ist wirklich verboten?? Ohh

. Naja, ich glaube mal das bewegt sich noch im Bereich des Kavaliersdeliktes. Die Formulierung, das der Belag weder physikalisch noch chemisch verändert werden darf, ist denke ich schon ein wenig lakonisch aufzufassen, und dient wohl eher der Vermeidung üblerer Greuel. Bei lapidarer Auslegung ist die Regel wohl paradox, der Belag dürfte streng genommen allein aufgrund seiner Existenz nicht gespielt werden.