Zitat:
Zitat von Fastest115
Nochmal zum Ausgangsbeispiel:
Der Kollege spricht über einen belag der nicht auf der ITTF Liste steht.
Der Gegner und der SR haben vor Spielbeginn den Schläger zu konztrollieren wenn sie das wollen. Dann können sie sagen der Belag ist nicht zugelassen und dann muß/kann man den Schläger wechseln. Ist kein OSR da und man wechselt nicht, kann der gegner unter Protest spielen.
Eine spätere Kontrolle oder ein späterer Protest ist nicht vorgesehen. Man kann also nicht nach dem ersten Satz oder nach Spielende hingehen und sagen zeig mal deinen Schläger und dann feststellen der ist nicht zugelassen und dann protestieren und kampflos gewinnen. DAS HÄTTE MAN VOR SPIELBEGINN MACHEN MÜSSEN!!!!
Da man es vorher machen muss, hat also der Spieler mit dem nicht zugelassenen Belag immer die Möglichkeit den Schläger zu wechseln
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Vor Spielbeginn sind wir uns ja einig.
Man kann auch nicht mitten im Spiel den Schläger plötzlich doch darauf
bestehen prüfen zu wollen wenn man es vorher nicht für notwendig befunden hat. Auch klar.
Wenn man es aber zufällig entdeckt beim Satzwechsel weil der Schlägerbelag sichtbar und erkennbar auf dem Tisch liegt oder wenn der Gegner es versehentlich während des Spiels sagt (Sc.... XY Belag) ????........
Dann trifft für mich die oben zitierte Verpflichtung des Spielers zu bzw. §2 der Regeln B nämlich nur zugelassenes Material zu verwenden. Und nochmal : in dem ITTF Bulletin vom Dezember wird ausdrücklich auf die Eigenverantwortung auch der Spieler hingewiesen nur zugelassenes Matzerial zu verwenden.
Also : sollte in dem zitierten Fall ein Protest eingelegt werden auch bei nachträglicher "Enttarnung" (also belegt) würde ich im Rechtsausschuss ganz klar für eine Bestrafung der Betrügers plädieren.
Und das wars jetzt von mir zum Thema.