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es kann auch kein anderer Verein einspruch erheben, da es ja nur den einen Verein betrifft.
Also nur der eine Verein hat eine längere Anfahrtsstrecke >42 km.
Und da ist in der WO geregelt das beide Vereine damit einverstanden sein muessen, wenn unter der Woche gespielt werden soll. Der Gast war es jedoch nicht.
Und ein HickHack wird da glaube ich nicht geben, da beide Vereine anscheinend mit der Entscheidung des Rundenleiters, das Spiel nicht zu werten, einverstanden sind.
Mich interresiert jedoch die rechtliche Seite.
Außerdem haben wir den RL auf die Situation aufmerksam (vor Rundenbeginn, nach erhalt der Spielplane !!)gemacht, da wir bei zwei anderen Vereinen die selbe Situation hatten. Da kam jedoch vom RL die Aussage wir sollen uns mit den betreffenden Vereinen eingigen, was wir auch machten.
In der obigen Situation war dies nicht der Fall. Wie haette der RL entscheiden muessen oder hat er richtig entschieden ? Moralisch finde ich die Entscheidung o.k.
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