Zitat:
Zitat von tt-trommler
Vor Spielbeginn sind wir uns ja einig.
Man kann auch nicht mitten im Spiel den Schläger plötzlich doch darauf bestehen prüfen zu wollen wenn man es vorher nicht für notwendig befunden hat. Auch klar.
Wenn man es aber zufällig entdeckt beim Satzwechsel weil der Schlägerbelag sichtbar und erkennbar auf dem Tisch liegt oder wenn der Gegner es versehentlich während des Spiels sagt (Sc.... XY Belag) ????........
Dann trifft für mich die oben zitierte Verpflichtung des Spielers zu bzw. §2 der Regeln B nämlich nur zugelassenes Material zu verwenden. Und nochmal : in dem ITTF Bulletin vom Dezember wird ausdrücklich auf die Eigenverantwortung auch der Spieler hingewiesen nur zugelassenes Matzerial zu verwenden.
Also : sollte in dem zitierten Fall ein Protest eingelegt werden auch bei nachträglicher "Enttarnung" (also belegt) würde ich im Rechtsausschuss ganz klar für eine Bestrafung der Betrügers plädieren.
Und das wars jetzt von mir zum Thema.
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Die Wortwahl "Betrüger" und "Verbotenes Material enttarnt" finde ich schon bedenklich. Es kann doch sein, dass der Spieler irrtümlich davon ausgeht, dass sein Material erlaubt sei, weil z.B. das ITTF-Zeichen auf dem Belag steht. Sicher ist der Spieler verpflichtet zugelassenes Material zu spielen, doch es ist auch festgelegt, dass eine Kontrolle vor dem Spiel zu erfolgen hat. Wenn der Schiedsrichter oder Gegner dies versäumt, darf der Spieler doch nicht härter bestraft werden als wenn die Kontrolle regulär erfolgt wäre. Wer den richtigen Zeitpunkt der Kontrolle versäumt, der gibt zu erkennen, dass er kein Interesse an einer Kontrolle hat und erklärt damit den Belag als für das Spiel zulässig.
Einen Schläger als zulässig oder nicht zulässig zu erklären, ist eine Tatsachenentscheidung, die nicht rückgängig zu machen ist. (Bei einer Verbandsentscheidung, wurde bei einer unserer Spielerinen durch das ENEZ-Gerät festgestellt, dass der Schläger nicht zulässig sei. Die Spielerin benutzt keinen Frischkleber und eine folgende Messung ergab auch keine Überschreitung der zulässigen Grenzen. Doch dies änderte nichts, der Schläger durfte nicht benutzt werden.)
Der Schiedsrichter kann doch auch nicht nach 5 Ballwechseln sagen, dass der 1. Aufschlag falsch war.