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Alt 31.01.2009, 00:16
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Michael F. aus Köllerbach
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AW: Der STTB im Dez. 2008 - die unendliche Geschichte - "Sie wissen nicht, was Sie tun!"

Hallo Udo,

für den STTB e. V. ist zur Zeit unstrittig die Satzung von 1998 gültig. Dies kann jeder im Vereinsregister beim Amtsgericht Saarbrücken nachprüfen. Unser grösstes Problem ist, dass der STTB e.V. keinen legitimierten Vorstand hat, weil der Vorstand im Jahr 2003 es versäumt hat, die Satzungsänderung im Vereinsregister eintragen zu lassen. Im Jahre 2004 ist dann ein Präsidium nach der neuen Satzung, die jedoch aufgrund der fehlenden Eintragung nicht gültig war, gewählt worden. Im Jahr 2007 ist wiederum ein Präsidium nach der Satzung von 2003 gewählt worden, obwohl immer noch die Satzung von 1998 gültig war. Die Unterschiede bezüglich der Kompetenzen des Vorstandes von 1998 und des Präsidiums von 2003 sind erheblich. Das Amtsgericht hat die Eintragung der im Jahre 2007 gewählten Personen als Vorstand bereits im Juli 2008 schriftlich abgelehnt. Das Schreiben liegt dem jetzigen Präsidiumsmitgliedern allen vor.

Deshalb dürfte im Moment wohl das größte Problem sein, wer überhaupt eine Generalversammlung einberufen darf, denn nur bei korrekter Einberufung ist die Generalversammlung überhaupt beschlussfähig. Mich würde von den Juristen unter euch interessieren, wer jetzt überhaupt eine Generalversammlung, die dann auch beschlußfähig ist, einberufen kann. Ich sehe bei dieser verfahrenen Situation nur noch das Amtsgericht als Möglichkeit, dass einen Notvorstand bestellt, der dann aufgrund der Bestellung durch das Amtsgericht legitimiert ist, eine Generalversammlung oder Mitgliedervollversammlung einzuberufen.


Hier der entsprechende Paragraph aus der zur Zeit gültigen Satzung des STTB e.V.:

§ 7
Generalversammlung
1. Die Generalversammlung ist bis spätestens 30.6. eines jeden Jahres
einzuberufen. Die Mitglieder sind spätestens 2 Wochen vorher schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung einzuladen. Sie ist ferner einzuberufen, wenn der Vorstand dies beschließt oder mindestens soviel Mitgliedsvereine, die insgesamt 1/3 der Delegiertenstimmen auf sich vereinigen, dies schriftlich unter Angabe von Gründen beantragen.

Ich würde mich über Meinungen oder Vorschläge freuen. Vielleicht auch per PN oder Mail, weil das Thema hier in der Öffentlichkeit doch recht brisant ist.

Michael

Geändert von Tower3000 (31.01.2009 um 00:18 Uhr)
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