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@Jaskula
Guter Beitrag
Ergänzen kann man noch, dass die Verpackungsverordnung vorsieht, dass Verkaufsstellen von bepfandeten Einwegbehältnissen mit über - ich glaube - 200 m² Verkaufsfläche alle Dosen etc. zurücknehmen müssen, auch die, die sie nicht verkauft haben und nicht im Angebot haben, unter 200 m² nur solche Dosen etc., die sie auch verkaufen. Damit sollen z.B. Kioske geschützt werden. Ich meine bis Oktober sollen keine Bußgelder verhängt werden, wenn nur die Einwegbehältnisse zurückgenommen werden, die auch verkauft wurden.
Eine Abgabe auf Dosen - wie hier vorgeschlagen wurde - wäre m.E. auch besser, geht aber wg. EU-Recht nicht. Das hatte Dänemark und musste es abschaffen, dort gibt es, genau wie in Schweden seit langer Zeit, Dosenpfand. In USA gibt es in etwa 10 Staaten Dosenpfand, weitere Staaten wollen Dosenpfand einführen.
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