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Alt 25.01.2003, 17:53
Boris Boris ist offline
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Zitat:
Original geschrieben von Cogito
Es ist genauso, wie Volkmar geschrieben hat.

Die Probleme sollte man aber über Kulanz mit seinem Händler bzw. indirekt dem Hersteller regeln können.
Kann ich leider nicht ganz zustimmen.

Die Gewährleistung ist eine Pflicht des Verkäufers, die bei Abschluss eines Kaufvertrages beginnt und nach der Garantiezeit (Gewährleistungszeit) welche mind. 2 Jahre beträgt endet.
Die Gewährleistung verspricht dem Kunden, dass das gekaufte Produkt bei "normaler" benutzung nicht frühzeitig kaputt oder fehlerhaft ist. Außerdem muss das Produkt auch alle in der Werbung versprochenen sachen können/aushalten.

Kommt es nun zu dem Fall, dass das gekaufte Produkt nicht das kann was in der Werbung versprochen wurde oder es durch "normale" nutzung kaputt geht, so kann der Kunde zu seinem Verkäufer gehen und die Gewährleistung in Anspruch nehmen...
Passiert dies in den ersten 6Monaten nach dem Kauf, müsst ihr das Produkt beim Verkäufer einfach nur reklamieren (nicht Umtauschen) er muss nun beweisen das, dass verkaufte Produkt beim kauf nicht fehlerhaft war, dies kann er aber im normalfall nicht, da ihr ja keine erklärung dazu unterschrieben habt,
passiert die reklamation erst nach 6Monaten müsst ihr dem Verkäufer beweisen, dass das Produkt beim Kauf fehlerhaft war, ist aber äußerst schwer...

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