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Zitat von Mighty
Da haben wir diese Expertise: http://www.bfr.bund.de/cm/252/loesem...sschlaeger.pdf
Zum "realistischen Szenario". Die Experten haben ausschließlich diese zwei Sachen untersucht:
a) Lösemitteldämpfe in der Sporthalle, wo mit frischgeklebten Schlägern gespielt wird: " Für die Sporthalle wurde eine Größe von 2250 m³ und eine Aufenthaltsdauer der spielenden Personen in der Halle von 180 min angenommen."
Ergebnis: " Beide MOS-Werte liegen über 100 und stellen damit einen ausreichenden Sicherheitsabstand
für den Aufenthalt in der Sporthalle dar." Also, ungefährlich.
b) Kleberaum: " Das Kleben erfolgt in einem sogenannten Kleberaum, der unter ungünstigsten Bedingungen eine Größe von 30 m³ aufweisen kann....Die Zahl der gleichzeitig im Raum klebenden Personen wird im ungünstigsten Fall mit 4 angenommen, im Abstand von 30 min kommen jeweils 2 Personen hinzu, die kleben. ...Hierbei wird davon ausgegangen, dass die gesamte Luft pro Stunde einmal ausgetauscht wird."
Ergebnis: " Die dann erreichten Werte weisen keinen
ausreichenden Sicherheitsabstand zum aktuellen „no observed adverse effect level“ (NOAEL) für neurotoxische Effekte auf. Dieser NOAEL charakterisiert die Schadstoffmenge, nach deren Einatmung gerade noch keine nervenschädigenden Wirkungen beobachtet werden."
Man muss sich so ein 30 m³ Raum vorstellen. Das ist wie ein kleines Schlafzimmer 3x4 m. Und sogar in diesem Extremfall wird die Gefärhrlichkeitsgrenze nicht überschritten.
Außerdem, es ist doch klar: je größer der Raum, desto niedriger die Konzentration. In Umkleideräumen, die um mehrfaches größer sind, als "30 m³ Kleberaum", hätten wir ausreichenden Sicherheitsabstand. Aber das alle ungefährlichste wäre Kleben in der Sporthalle, wo der Raum mehrere Tausend m³ ist. Ich meine, abgesehen vom Kleben im Freien.
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Das trifft aber nicht auf das seinerzeit weit verbreitete Kleben mit benzol- und/oder toluolhaltigen Klebern zu. Außerdem spielen viele Vereine in kleinen Hallen und Bürgerhäusern. Es gibt zudem keine praktikable, preisgünstige Methode mindergiftige und hoch toxische Kleber zu unterscheiden.
Das Thema wurde bis zum "Gehtnichtmehr" diskutiert.
Die Entscheidung ist gefallen und kann schon deshalb nicht mehr zurückgenommen werden, weil die EU im Rahmen der Decopaint-Richtlinie auch die mindergiftigen org. Lösemittel für die Öffentlichkeit verbieten wird.