|
AW: Verbotenes Material entarnt
Jetzt kommt es aber zur Regelauslegung. Kann sich zu der oben genannten Passage 4.7.1 mal vll ein SR(am besten ISR/BSR) äußern?Denn bei den ständigen Weiterbildungen werden die Lehrmeinungen ja recht häufig geändert.
Bei Noppenaußenbelägen bin ich schon der Meinung,dass Änderung durch Alterung und Abspielen nicht zulässig sind(sonst hättn wir ja wieder GLN). Bei allen Sandwichbelägen hingegen ist das meines Wissens aber erlaubt/zulässig.
|