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Alt 06.02.2009, 21:13
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AW: Verbotenes Material entarnt

Das würde ja bedeuten:

1. Ein Belag der Vollständig ist und dessen Farbe ok ist aber dessen Spieleigenschaften sich zb durch alterung völlig verändert haben ist zulässig.

2. Aber ein belag dessen Farbe sich verändert hat und der auch völlig andere Eigenschaften hat ist nicht zulässig.

BLÖDSINN!!!!

Und: Wie will man jemand nachweisen ob sich die Spieleigenschaften durch Alterung/Abnutzung völlig verändert haben oder durch Nachbehandlung. Man könnte den Belag ja künstlich altern. Da könnte keiner den Unterschied feststellen. Das darf so nicht sein und macht auch keinen Sinn.

Daher denke ich das die Regel 4.7.1 sich auf undabsichtliche Veränderung bezieht auch wenn die Farbe und Vollständigkeit ok ist.

Somit macht es wieder Sinn, denn dann kann man entscheiden. Spieleigenschaft hat sich eindeutig verändert und muß nicht nachweisen ob absichtlich oder nicht und den Belag als nicht zulässig einstufen.

Alles andere macht keinen Sinn
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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