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Alt 07.02.2009, 00:16
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Torsten von Bayern Torsten von Bayern ist offline
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Zitat:
Zitat von Arkanius Beitrag anzeigen
Kann sich zu der oben genannten Passage 4.7.1 mal vll ein SR(am besten ISR/BSR) äußern?
Aber ja.

Allerdings fallen mir dazu nur sehr wenige Fallbeispiele ein - denn wie Dirk schon angemerkt hat: In den üblicherweise mit OSR besetzten Turnieren / Spielklassen kommt das nicht vor.
Also: Landesmeisterschaften der Senioren oder der B/C/D-Klasse. Mir wird als OSR ein Sriver vorgelegt, der so abgespielt ist, dass man ihn mit bloßem Auge auf 15 Jahre schätzt und er dem Original bis auf Farbe und Vollständigkeit beim besten Willen nicht mehr ähnlich sieht.
Diesen Schläger erkläre ich für unzulässig, wofür ich mehrere Argumente zur Verfügung habe:
1. Im einfachsten Fall ist der Belag so alt, dass er noch kein ITTF-Logo trägt. Damit ist er schon per Definition unzulässig (Regel B 2.1.3).
2. Der Belag ist vermutlich so speckig, dass er glänzend und somit nicht mehr matt ist (Regel A.4.6 ohne die Ausnahme A 4.7.1, da ich ja die Spieleigenschaften für verändert erachte).
3. Die neue Regel A 4.7 unterstützt mich, da das Belagmaterial nicht mehr so vorliegt wie von der ITTF genehmigt. Von einer vorsätzlichen Behandlung steht dort nämlich nichts.
4. Die Regel B 3.1.2.10 ermächtigt mich davon unabhängig, über die Zulässigkeit von Spielmaterial zu befinden, insbesondere wenn hierfür die Auslegung von Regeln (z.B. A 4.6 und A 4.7) erforderlich ist.

Diese Argumente gebrauche ich, da es inhaltlich für mich offensichtlich ist, dass es nicht im Sinne des Regel-Gebers ist, einen überalterten Belag mit entscheidend veränderten Spieleigenschaften zuzulassen.

Wobei es doch meistens so ist, dass so einem Uralt-Belag am Rand mehr als 2mm fehlen, das Rot zu Schwarz verblasst ist usw. Insofern bleibt die Diskussion nahezu akademisch, gleiches gilt für nachgelagerte Protestentscheidungen bei Punktspielen ohne hinreichendes Beweismaterial (sprich, den Spieler der so ehrlich ist, seinen Originalschläger beim Spielleiter einzureichen).
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