@ Sascha Eichmann
was heißt denn Pech gehabt?
erstmal passiert ja wohl nichts. Der Gegner muß ja seinen Protest noch schriftlich einreichen und die Gebühren bezahlen.
Und daran scheiterts doch schon meistens, da die Vereinsverantwortlichen das nicht machen wegen der fehelenden Erfolgsaussicht. Also bleibt die Wertung des Spieles wie ausgetragen!
Wenn aber doch offiziell Protest eingelegt wurde ist die Beweisfrage noch lange nicht geklärt. Ihr könnt ja schließlich nicht dem Gegner den Schläger abnehmen und behalten.
Oder kennt sich da jemand besser aus?
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