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AW: Verbotenes Material entarnt
Gegenbeispiel:
Ich kaufe mir jetzt einen Schläger der mit einem Sriver beklebt worden ist.
Diesen Schläger lege ich wie du es forderst zum Lüften hin.
Ich mache sonst nichts.
Dann kann man sicher nicht von einer Behandlung sprechen.
Nach sagen wir einem Jahr benutze ich diesen neuwertigen Schläger dann im Spiel.
Die schädlichen Weichmacher haben sich dann sicher zum größten Teil verflüchtigt. Nach Angabe des DTTB ist es doch der Hauptgrund für die neue Regel 4.7, dass die gesundheitlichen Gefahren reduziert werden sollen. Doch wenn sich die Weichmacher verflüchtigen, verändert sich natürlich auch die Spieleigenschaft des Belages.
Nehmen wir an, dass sich die Gleichmäßigkeit der Farbe nicht verändert hat, wobei dies nicht bedeutet, dass der Belag noch die ursprüngliche Farbe besitzt.
Auch ist der Belag in der Zwischenzeit nicht beschädigt worden.
Wie ich meine muss dieser Schläger dann zugelassen werden, wenn in einem Jahr auch der Sriver noch zugelassen ist, was beim Sriver sicher wahrscheinlicher ist als bei exotischen Belägen.
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Kann man überhaupt von "Leben" sprechen, wo kein Vergnügen ist? (Erasmus von Rotterdam)
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