Zitat:
Zitat von Fastest115
Das würde ja bedeuten:
1. Ein Belag der Vollständig ist und dessen Farbe ok ist aber dessen Spieleigenschaften sich zb durch alterung völlig verändert haben ist zulässig.
2. Aber ein belag dessen Farbe sich verändert hat und der auch völlig andere Eigenschaften hat ist nicht zulässig.
BLÖDSINN!!!!
Und: Wie will man jemand nachweisen ob sich die Spieleigenschaften durch Alterung/Abnutzung völlig verändert haben oder durch Nachbehandlung. Man könnte den Belag ja künstlich altern. Da könnte keiner den Unterschied feststellen. Das darf so nicht sein und macht auch keinen Sinn.
Daher denke ich das die Regel 4.7.1 sich auf undabsichtliche Veränderung bezieht auch wenn die Farbe und Vollständigkeit ok ist.
Somit macht es wieder Sinn, denn dann kann man entscheiden. Spieleigenschaft hat sich eindeutig verändert und muß nicht nachweisen ob absichtlich oder nicht und den Belag als nicht zulässig einstufen.
Alles andere macht keinen Sinn
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Ja, das würde es nicht nur bedeuten, das bedeutet es auch. Dadurch, dass du Blödsinn in großen Buchstaben schreibst, wird dies ja nicht richtiger. Nach Angabe des DTTB ist der Hauptgrund von 4.7 die Forderung, dass unser Sport nicht gesundheitsschädlich sein soll. Das Tunen und Frischkleben mit flüchtigen Stoffen soll bekämpft werden. In 4.7 wird von Behandeln gesprochen im Gegensatz zum Altern. Falls aber gewollt währe, dass sich die Eigenschaften der Beläge nicht verändern darf, dann müßte man auch anerkannte Verfahren haben, um dies Eigenschaften zu messen und Listen darüber besitzen wie dies Eigenschaften bei den einzelnen Belägen sein sollen. Soweit mir bekannt ist, gibt es aber weder eine Liste noch ein von der ITTF vorgeschriebens Testverfahren um z.B. die Reibungswerte der Beläge im Spielalltag zu bestimmen.
Es geht nicht um absichtliche oder unabsichtliche Veränderungen, sondern darum, ob eine Veränderung infolge einer Behandlung entsteht oder eben durch Alterung.
Wenn mir die Saftflasche über den Schläger ausläuft, dann ist das eine Behandlung mit einer Säure, auch wenn ich das nicht beabsichtigt habe.
Der Schläger ist dann also auch nicht mehr zum Spielbetrieb zugelassen.