Also Volkmar, ich denke ich habe in meinem vorigem Post klar geschrieben dass eine "normale abnutzung" nicht unter die Gewährleistund fällt.... wenn nicht stimm ich dir eben hier zu
wobei ich dir nicht zustimmen kann ist die Sache:
Zitat:
Original geschrieben von Volkmar
Wenn ein Belag als fürs Frischkleben geeignet verkauft wird, ist damit noch nicht gesagt, wie der Belag geklebt werden kann. Wie jeder weiß, gibt es zig verschiedene Frischklebemethoden. Es ist keinem Hersteller zuzumuten, für besonders exzessive Klebemethoden zu haften.
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Der Hersteller muss deutlich schreiben wie die Ware anzuwenden ist, wenn man natürlich gegen diese Anwendungshinweise handelt, kann man auch keine Gewährleistung in Anspruch nehmen, aber wie gesagt das muss dir der Verkäufer erstmal nachweisen...
mfg Boris