Zitat:
Original geschrieben von Mr.500
Macht ruhig so weiter, dann kosten die Beläge bald 50 Euro...
|
hm die Gewährleistung ist in allen Branchen seit dem 01.01.2002 im BGB geändert worden und des Käufers gutes Recht...wer es nicht in Anspruch nimmt ist selber schuld...
soll ich deiner Meinung nach lieber einen Belag für wenig Geld kaufen, den nach nem Monat wegschmeißen und dafür keine Gewährleistung haben? Meinst du wie schlecht dann die Qualtität aller Produkte würde....
Hier nochmal der Gesetzestext:
) § 434 II 2 BGB
Die sog. „Ikea Klausel“ fingiert einen Sachmangel in den Fällen, in denen die Montageanleitung einer selbst zu montierenden Kaufsache mangelhaft ist, der Kaufgegenstand selbst aber keinen Fehler aufweist. Faktisch bedeutet dies, die Sache kann auch bei ordnungsgemäßer Durchführung der Anleitung nicht ordnungsgemäß zusammengebaut werden. Dasselbe gilt für mangelhafte Bedienungs- und Gebrauchsanleitungen, soweit die Benutzung der Kaufsache trotz Anweisungen nicht möglich ist. Der Käufer darf sich aber dann nicht auf sein Gewährleistungsrecht berufen, wenn er die Sache trotz mangelhafter Anleitung korrekt montieren bzw. benutzen kann
Rechtsfolgen
Sofern ein Sachmangel i.S.d. § 434 BGB oder ein Rechtsmangel (§ 435 BGB) der Kaufsache anhaftet, stehen dem Käufer die in § 437 BGB genannten Gewährleistungsrechte zu, die subsidiär bzw. wahlweise geltend gemacht werden können. Im einzelnen sind dies:
- Nacherfüllung, §§ 437 Nr. 1; 439 BGB
- Rücktritt, §§ 437 Nr. 2; 440; 323; 326 V BGB
- Minderung des Kaufpreises, §§ 437 Nr. 2; 441 BGB
- Schadensersatz, §§ 437 Nr. 3; 440; 280; 281; 311a BGB oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, §§ 437 Nr. 3; 284 BGB.
mfg Boris