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Alt 26.01.2003, 16:39
Boris Boris ist offline
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Boris ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Zitat:
Original geschrieben von Mr.500
Ich halte das für Schwachsinn.
Jeder kann Beläge umtauschen, wenn sie wirklich mangelhaft waren, d.h. daß der gerade aus der Verpackung entnommen glatt wie ein Antitop ist oder Flecken hat oder sich nach einmaligem Kleben der Schwamm vom Obergummi löst.
sorry für die Spitzfindigkeit, das ist aber kein Umtausch sondern eine Reklamation...


Zitat:
Original geschrieben von Mr.500
Wenn jemand aber frischklebt und seinen Belag auf das Holz mit 3-5 Schichten Frischkleber knallt, naßklebt und/oder die Beläge spannt oder eine Belagpresse verwendet und dann noch ein knallhartes Carbon-Holz spielt und durch diese Überbeanspruchung die Beläge schneller verschleissen oder kaputt gehen, was will man dann für eine Gewährleistung haben!?
"Hallo Händler, ich klebe meine Beläge wie ein Geisteskranker, es macht jedes Mal Schläge daß die Halle wackelt, ich spanne die Beläge so aufs Holz daß sich fast mein Außenfurnier um den Belag wickelt, ich pinsele meinen Belag nicht mit zwei Schichten ein, sondern tauche meinen Schläger immer eine halbe Stunde in einen Eimer Frischkleber und jetzt wollte ich mich beschweren, weil mein Paar Beläge keine zwei Jahre gehalten hat!!!"
Zitat:
Original geschrieben von Boris
Die Gewährleistung verspricht dem Kunden, dass das gekaufte Produkt bei "normaler" benutzung nicht frühzeitig kaputt oder fehlerhaft ist.
ich würde sagen das ist keine "normale benutzung...

Zitat:
Original geschrieben von Mr.500
Außerdem wird jede Firma wenn überhaupt nur Gewähr übernehmen wenn auch der entsprechende Kleber der Firma verwendet wurde, d.h. wer Sriver spielt muß mit Fair Chack kleben, wer Rapid spielt muß mit Rapid Clean kleben, wer mit Mendo spielt muß mit Energy Glue kleben.
wenn es vorgeschrieben ist ja, aber sonst nein, du brauchst doch auch kein Regal von IKEA mit Werkzeug von einer bestimmten Marke zu montieren...

Zitat:
Original geschrieben von Mr.500
Du hast geschrieben: "Die Gewährleistung ist eine Pflicht des Verkäufers, die bei Abschluss eines Kaufvertrages beginnt und nach der Garantiezeit (Gewährleistungszeit) welche mind. 2 Jahre beträgt endet."
Das ist doch echt Quatsch, ein TT-Belag ist kein Radio oder Telefon sonderne in Verschleißartikel und der hält keine zwei Jahre.
Ich denke ich habe in meinen früheren Posts deutlich gemacht, das die Gewährleistung bei "normaler" abnutzung nicht in Kraft tritt. (hat ja difu denk ich mal auch so verstanden...)
Es ist klar das ein TT-Schläger von einem Profi oder auch vom Leihen keine 6 Monate geschweige denn 2Jahre hält. Aber ist ein Belag durch "normale" benutzung schon nach sehr kurzer Zeit nicht mehr spielbar, ist das meines erachtens ein Fall für die Gewährleistung.

mfg Boris
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