Wie ich meine sind die Regeln eindeutig formuliert. Eine Behandlung, die nach 4.7 notwendig ist um den Schläger als unzulässig zu erklären, ist nun mal etwas ganz anderes als eine Alterung des Belages.
Auf 4.7.1 kann man sich in unseren Fall auch nicht berufen, da ich ja annehme, dass 4.5 und 4.6 erfüllt sind.
Nun möchte ich aber auch noch an die Äußerungen von Torsten von Bayern zu den Möglichkeiten einen Schläger zu testen erinnern.
http://forum.tt-news.de/showpost.php...8&postcount=11
Insbesondere auf den Satz:"Ein Grenzfall sind die Testpads auf zu geringe Noppenreibung - nicht weil der Schläger beeinflusst würde, wenn man einen Ball darüberstreicht, sondern schlicht wegen der zweifelhaften Beweiskraft. Zweifelhaft deswegen, weil sie von der ITTF bislang nicht offiziell eingeführt sind, also kein rechtsgültiges Testverfahren dafür veröffentlicht wurde."
Wenn die Beweiskraft der Testpads schon angezweifelt wird, dann frage ich mich was man denn anstellen muss, um festzustellen, dass die Reibungswerte eines NI-Belages sich geändert haben.
Wobei ich nach wie vor davon ausgehe, dass die Regeln keine Aberkennung der Zulässigkeit hergeben.
Sicher hat der OSR einen Ermessensspielraum und seine Entscheidung ist verbindlich. Doch wie gesagt finde ich, dass meine Argumente stimmig sind und werde in den Fällen, wo ich als Mannschaftsführer des Gastvereins den OSR vertrete, so sind bei uns ja die Regeln, dies auch weiterhin so auslegen.
Übrigens ist Torsten von Bayern für mich kein "höherer" SR, denn ich bin ihm nicht weisungsgebunden.

Und in Falle des Gastspiels bin ich auch ein Offizieller.
Wie gesagt, ist eine erhebliche Veränderung der Spieleigenschaft nur dann ein Grund den Schläger abzulehnen, wenn diese durch eine Behandlung (4.7) entstanden ist, oder wenn der Schläger nicht den Regeln 4.5 bzw. 4.6 entspricht.
Schön wäre es wenn du dich mal auf die Regeln beziehen würdest, dann könnte die Auseinandersetzung auch besser geführt werden.