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Alt 26.01.2003, 20:25
Volkmar Volkmar ist offline
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Zitat:
Original geschrieben von Boris
Aber ist ein Belag durch "normale" benutzung schon nach sehr kurzer Zeit nicht mehr spielbar, ist das meines erachtens ein Fall für die Gewährleistung.
Sorry, aber das ist alles zu sehr Haarspalterei. Dreh- und Angelpunkt ist die Frage der Benutzung bzw. der normalen Benutzung. Das ist per definitionem ein weites Feld und kommt immer auf den Einzelfall an. Was Du vor allem weiter oben geschrieben hast, ist der idealtypische Lehrbuchfall, wie er vielleicht in einer BGB-Klausur vorkommt, aber nicht in der Realität.

Das Zitat führt Dich übrigens selbst ad absurdum. Von hinten elegant durch die Brust ins Auge geschossen, würde ich sagen.

Du kaufst einen Belag, aber kein Mensch - und kein Hersteller - sichert Dir zu, wie lange Du diesen Belag spielen kannst. Denn derselbe Belag kann für Spieler A nach drei Wochen, für Spieler B aber erst nach 1 Jahr unspielbar sein. Beide Spieler sagen natürlich, sie hätten den Belag normal genutzt...

Zwar kann man den Grad der Abnutzung physikalisch bestimmen, aber es kommt eben auch das indivduelle Element dazu, ab wann ein Spieler einen Belag für sein Spiel als ungeeignet empfindet. Das ist dann aber sicher keine Sache der Gewährleistung. Und das ist auch kein Sachmangel oder das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, die zur Geltendmachung der GEwährleistungsansprüche berechtigen würde.

Gruß, Volkmar
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