Zitat:
Zitat von Torsten von Bayern
Dort nicht, sondern es steht bereits im Technical Leaflet T4, Abschnitt A Nr. 1.4.4 (auf Seite 6). Damit wäre auch mal mit dem Gerücht aufgeräumt, es gäbe keine Regel und sie würde nur "in den Köpfen herumgeistern".
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Die zitierte Regel betrifft die Zulassung der von den Firmen eingereichten Beläge.
Es gibt im Regelwerk aber keine Regel, die es zulässt Schläger mit nicht behandelten zugelassenen Belägen, die der Regel 4.5 und 4.6 gehorchen zu verbieten, denn 4.7 fordert ja ausdrücklich die Behandlung.