Zitat:
Zitat von mithardemb
Du wolltest doch den Belag in deinem Beispiel ein Jahr lang zu Lüften auslegen bevor du ihn verwendest. Das entspricht sicherlich nicht der normalen Verwendungsweise eines Belages und damit würde ich das schon als "Behandlung" ansehen.
Bei jemandem der den Schläger entsprechend verwendet werden sich sicherlich Gebrauchsspuren durch Abnutzung finden und damit greifen andere Regeln.
Aber wie gesagt, in unserer schiedsrichterfreien Klasse sind Regeln eh oftmals Verhandlungssache.
|
Der Belag wird zum Lüften aus der Verpackung genommen, das wir auch so auf der DTTB-Homepage empfohlen.
Dann tut man nichts! (ca. ein Jahr)
Das kann wirklich keiner als eine Behandlung ansehen.
Zur Not könnte ein Notar das ja bestätigen.
Dann klebt man den Belag auf den Schläger und fährt damit zum Spiel.
Das kleben des Belages kann natürlich auch vorher geschehen.
Es gibt keine Behandlung und keine Gebrauchsspuren und doch hat sich der Belag verändert.