Zitat von Jörg Lange
Hallo,
hier einmal die Regel zum Nachlesen:
Internationale Tischtennis-Regeln A (Neu)
4.7 Das Belagmaterial sollte so verwendet werden, wie es von der ITTF genehmigt wurde, d.h. ohne irgendeine physikalische, chemische oder sonstige Behandlung, welche die Spieleigenschaften, Reibung, Aussehen, Farbe, Struktur, Oberfläche usw. verändert.
Hauptargument für die vorgenannten Bestimmungen ist der Gesundheitsschutz der Spieler. Insofern fordern die ITTF und der DTTB alle Spieler auf, keine Kleber oder sonstigen Materialien mehr zu verwenden, die sog. schädliche flüchtige Lösungsmittel enthalten. Dieser Forderung wird durch die oben aufgeführten Regelungen Rechnung getragen. Die Zulassung von Klebern ist von der ITTF eingestellt worden. Die Verantwortung für die Verwendung von Klebern, aber auch anderer Materialien (z.B. Kantenbänder, Belagreiniger etc.) ohne sog. schädliche flüchtige Lösungsmittel ist auf den Spieler übertragen worden. Insofern wird bei Kontrollen der komplette Schläger auf Lösungsmittel getestet. Veränderungen der Spieleigenschaften der Beläge (Ausnahme alterungsbedingt) sind verboten. Hierzu zählen ausdrücklich auch die sog. Tuner und Booster, die inzwischen von nahezu allen Tischtennis-Firmen aus dem Programm genommen worden sind und bald ganz vom Markt verschwinden werden.
Das DTTB-Klebeverbot in umschlossenen Räumen endet am 31.08.2008, da gesundheitsschädliche Kleber ja nicht mehr verwendet werden dürfen. Kleben mit Flüssigklebern (ohne schädliche flüchtige Lösungsmittel) zur Befestigung von Belägen ist ab 01.09. ausschließlich in dafür eingerichteten Kleberäumen zulässig (siehe auch ITTF-Regel 2.4.3). Wird ein Spieler beim Kleben mit Flüssigklebern (ohne schädliche flüchtige Lösungsmittel) außerhalb des ausgewiesenen Kleberaumes erwischt, so erteilt ihm der Oberschiedsrichter eine förmliche Verwarnung. Im Wiederholungsfall kann der Oberschiedsrichter Disziplinarmaßnahmen anordnen (ITTF-Regel B 3.1.2.12)
Kontrollen auf schädliche flüchtige Lösungsmittel werden mit dem von der ITTF anerkannten ENEZ-Testgerät durchgeführt. Neben den Lösungsmitteltests werden auch Messungen der Belagdicke vorgenommen. Beläge dürfen maximal 4,0 mm dick sein. Booster führen unter anderem dazu, dass die Beläge aufgebläht werden und die zulässige Dicke von 4,0 mm überschritten wird.
Kontrollen sollen vor den Spielen durchgeführt werden, dann könnte der Schläger noch einmal gewechselt werden. Kontrollen nach den Spielen gibt es, wenn “konkrete Verdachtsmomente“ vorliegen. Ein Positivtest würde dann zum Verlust dieses einen Spieles führen. Gleiches gilt bei einem positiven Test vor dem Spiel, wenn der betroffene Spieler sich weigert, den Schläger zu wechseln oder der Ersatzschläger ebenfalls positiv getestet wird.
Auf Bundesebene (Deutsche Meisterschaften, Bundesranglistenturniere, Bundesligen) liegt die Verantwortung für die Kontrollen beim DTTB. Kontrollen auf darunter liegenden Ebenen obliegen der jeweilig zuständigen Organisation. Sofern bei einem Mannschaftsspiel kein Kontrolleur vor Ort ist, man aber einen Verstoß gegen die Kleberegelungen feststellt, sollte der Mannschaftsführer einen Protest auf dem Spielberichtsbogen vermerken. Die spielleitende Stelle muss sich dann damit beschäftigen und könnte zum Beispiel zu einem der nächsten Spiele einen Kontrolleur entsenden.
Gruß Jörg
Alles andere, abwarten und überraschen lassen
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