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Zitat von Robo
Hallo zusammen,
man hört immer wieder den Begriff "höhere Gewalt" wenn z.B. der Gegner aus irgendwelchen Gründen nicht antritt bzw. nicht rechtzeitig zum Spiel erscheint.
Gibt es zu der Begriffligkeit eine genau Definition und gilt ein Stau als höhere Gewalt?
Hoffe ihr könnt mir helfen.
thx
Robo
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Einen Stau musst Du in deiner Vorbereitung auf ein Spiel einplanen und kann nicht als höhere Gewalt angeführt werden, Robert.
Ich werde dann Samstag für euch die A40 und A59 freihalten
Höhere Gewalt sind unabwendbare Ereignisse wie z. B. Naturkatastrophen jeder Art, insbesondere Unwetter, Erdbeben, Überschwemmungen, Vulkanausbrüche, aber auch Brand, Verkehrsunfälle, Geiselnahmen, Krieg, Unruhe, Bürgerkrieg, Revolution, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atom-/ Reaktorunfälle oder im industriellen Sinne Maschinenschäden/Produktionsstörungen. Höhere Gewalt erfordert regelmäßig einen völlig unerwarteten Eintritt eines dieser Ereignisse. Wenn jedoch mit dem Eintritt eines Ereignisses durchaus gerechnet werden kann wie etwa bei Überschwemmungen, die immer wieder in den selben Regionen auftreten, liegt keine höhere Gewalt vor. So setzt höhere Gewalt bei einem Verkehrsunfall voraus, dass das schädigende Ereignis von außen her auf den Betrieb des Fahrzeugs eingewirkt haben muss und so außergewöhnlich gewesen sein muss, dass der Halter oder der Fahrer überhaupt nicht damit zu rechnen brauchte und dieses Ereignis auch nicht durch die größte Sorgfalt abwenden konnte. Nach der Rechtsprechung des BGH zu anderen Anwendungsfällen des Haftungsmaßstabes der höheren Gewalt muss dieses schädigende Ereignis durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführt worden sein, nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar sein, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln und auch durch äußerste und nach Sachlage mit vernünftiger Weise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden können und auch nicht wegen seiner Häufigkeit in Kauf zu nehmen sein.