Zitat:
Zitat von mithardemb
Einen Notar brauchen wir nicht zu bemühen, wir gehen ja vom selben Sachverhalt aus.
Du möchtest den Schläger gezielt verändern, indem du ihn Umwelteinflüssen aussetzt (langfristiges auslüften) denen er bei der üblichen Verwendung nicht ausgesetzt wird. Das widerspricht auch nach meinem Verständnis gegen die Intension der Regel.
Wenn eine Behandlung ein zusätzliches aktives Vorgehen voraussetzt könnte man ihn nach deiner Argumentation ja jeder Umweltbedingung aussetzen. UV-Strahlung, Salzwasser, saurer Regen etc.
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In meinem Beispiel, macht der Spieler das, was ihm vom DTTB vorgeschlagen wird. Nur er läßt den Schläger etwas länger als vorgeschlagen auslüften. Ob er dies gezielt macht oder aus Versehen oder weil er dazu durch die Polizei oder eine Krankheit genötigt wurde, ist unerheblich, denn der Belag wurde in der Zeit nicht behandelt. Wenn Umwelteinflüsse als Behandlung angesehen würden, dann dürfte ja kein älterer Belag mehr zugelassen sein.
Diese Uhr ohne Zeiger ( die Zeit ) verändert halt alles, da gibt es keine Ausnahme. In 4.7 wird aber nicht unterschieden, ob es sich um eine große oder geringe Veränderung handelt, bei einer Behandlung müssen alle Beläge verboten werden. Also muss Alterung ausgenommen werden. Was ja auch in den ursprünglichen Formulierungen extra so beschrieben worden ist.