Ja,man kann und sollte reklamieren,allerdings zeitnah.
Habe dieses Problem leider mit einem hochpreisigen LN-Belag gehabt.
Dieser war so fragil,daß einzelne Noppen ausbrachen und er beim Umkleben auf ein anderes Holz einriss.
Habe erfolgreich reklamiert (schriftlich) und vom TT-Versand den Kaufpreis zurückerhalten.
Den mängelbehafteten Belag musste ich natürlich dem Verkäufer zurücksenden.
Alles korrekt !
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Holz:Butterfly Grubba Carbon/VH:Friendship Origin Soft;1,8/RH:Bomb Talent;ox.
Holz:Butterfly Grubba Carbon/VH:Friendship Origin Soft;1,8/RH:Spinlord Sternenfall;ox.
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