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AW: Verbotenes Material entarnt
Es sei denn, dass die SR ihre Entscheidungen willkürlich treffen. Kraft seines Amtes ist der OSR scheinbar in der Lage, Entscheidungen zu fällen, die durch keinen Test bekräftigt sind.
Doch mir ging es ja nicht nur um die GLN, denn auch die Veränderung der NI-Beläge wird ja nur durch den Test mit dem ENEZ-Gerät und das Messen der Belagsdicke ermittelt. In wie weit sich die Reibungswerte durch eine Behandlung verändert haben, wird doch auch nicht festgestellt.
Wobei ich nach wie vor davon ausgehe, dass nach 4.7 nur Beläge verboten werden können, bei denen die Spieleigenschaften durch eine Behandlung verändert worden sind.
Ich stimmen dir aber zu, dass sich die Regelung der Mindestreibung nur auf die Herrsteller der Beläge bezieht. Wobei die NA-Beläge ja scheinbar anders getestet werden als die NI-Beläge. Anders ist es ja nicht zu erklären, dass die Herrsteller der NI-Beläge nur ein Exemplar pro Farbe einreichen müssen, die anderen aber mehrere Exemplare. Man wollte also die Herrsteller der GLN treffen.
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Kann man überhaupt von "Leben" sprechen, wo kein Vergnügen ist? (Erasmus von Rotterdam)
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