Aus der Wettspielordnung des WTTV:
Zitat:
Die Anzahl der Stammspieler einer Mannschaft muss ständig mindestens ihrer Sollstärke entsprechen.
5.2.2 Verliert eine Mannschaft durch Ausscheiden eines Stammspielers ihre Sollstärke (4 bzw. 6), so ist der nächststärkste Spieler der unteren Mannschaft nachzumelden. Mit dem Ausscheiden des Stammspielers verliert der nachzumeldende Spieler die Einsatzberechtigung für seine untere Mannschaft.
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Wenn der verletzte Spieler in der dritten nach der Abmeldung noch zwei Spiele gemacht hat (falls ich das richtig verstanden habe), müsste doch folgendes in Kraft treten:
Zitat:
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Die Rückkehr des abgemeldeten Spielers wird angezeigt durch seinen Einsatz (siehe D 3) bei einem Meisterschaftsspiel als Stammspieler in seiner oder als Ersatzspieler in einer höheren Mannschaft seines Vereins und führt zur sofortigen Rückkehr des vorläufigen Stammspielers in seine untere Mannschaft.
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