Dank tt-trommler hab ich den alten Beitrag hierzu nun endlich gefunden. Und auch die Links zu den Tischtennis.de Beiträgen. Für die, die es eventuell interessiert hier die entsprechenden Links:
http://forum.tt-news.de/showpost.php...0&postcount=23
sowie
http://forum.tt-news.de/showpost.php...7&postcount=26
Insbesondere in Beitrag 2 steht:
... Gegen eine solche Erlaubnis zum Reinigen spricht aber nichts, denn wenn der Schläger wirklich verschmutzt ist, sollen ja auf diese Weise gerade reguläre Spielbedingungen wiederhergestellt werden. Und Reiniger ist da ja eigentlich sogar die "sauberere" Lösung verglichen mit T-Shirt und Handtuch.....
Guter Punkt. Ergibt sich hieraus nicht sogar eine
ReinigungsPFLICHT? Denn die Beläge dürfen ja nicht chemisch oder physikalisch verändert sein. Oder ist Staub eine erlaube Manipulation eines Schlägers? Das eröffnet ja ganz neue Möglichkeiten!