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AW: Regelfrage
Schöner Stoff für eine kleine Abhandlung am Freitagnachmittag.
Kurze Antwort: Meiner Auffassung nach Wiederholung, außer wenn es Absicht wäre (was hier nicht der Fall war, da der Gegner ja gleich eingelenkt hat).
Kurze Begründung: Die Rückschläger sind nicht für einen Irrtum zu bestrafen, die Aufschläger hier jedoch auch nicht, da sie so schnell wie möglich reagiert haben.
Lange Begründung:
Die Regel A 10.1.11 (Fehler, "wenn im Doppel ein Gegner den Ball außerhalb der durch den ersten Aufschläger und ersten Rückschläger festgelegten Reihenfolge schlägt") bezieht sich darauf, dass die Schlagreihenfolge innerhalb eines Ballwechsel eingehalten werden muss, also quasi auf den Unterschied zum Tennis. Mit "erster Auf- und Rückschläger" sind hier die beiden Spieler gemeint, die den Ball in diesem Ballwechsel als erstes bzw. zweites geschlagen haben, - unabhängig davon, ob es die "Richtigen" waren.
Absicht der Regel 10 ist es nicht, ein Doppel, das sich beim Rückschlag versehentlich falsch stellt, zu bestrafen. Dies folgt auch aus Regel A 14.1: "Wenn ein Spieler außerhalb der Reihenfolge auf- oder zurückschlägt, wird das Spiel vom Schiedsrichter unterbrochen, sobald der Irrtum bemerkt wird. " Es gibt also keinen direkten Punktgewinn gegen das falsch stehende Doppel. "Reihenfolge" meint hier die durch A 13.5 definierte (s.u.)
Gibt es einen direkten Punktgewinn für das falsch stehende Doppel ?
Dies würde ich ebenfalls verneinen und in der Regel A 14.3: "Auf jeden Fall werden alle Punkte, die vor der Entdeckung eines Irrtums erzielt wurden, gezählt." das Wort "vor" als hier nicht zutreffend auslegen: Der Moment, in dem der falsche Rückschläger den Ball schlägt, ist der frühest mögliche Zeitpunkt, zu dem der Irrtum entdeckt werden kann. Sekundenbruchteile später erfolgt der direkte Punktgewinn und vermutlich nahezu gleichzeitig hebt das aufschlagende Paar die Hand und "unterbricht" das Spiel.
Bleibt noch das Argument, dass die Unterbrechung nur durch den Schiedsrichter erfolgen kann. Wenn aber der Schiedsrichter auf das Handheben der Aufschläger sofort reagiert und die falsche Stellung der Rückschläger bestätigt, dann kommt dies einer Unterbrechung gleich, die den Anforderungen der Regel A 9.2 (Wiederholung) genügen dürfte.
Anders sieht es wohl aus, wenn der falsche Rückschlag klar erkennbar mit Absicht ausgeführt wurde (so einen Blödsinn habe ich aber in 20 Jahren noch nicht erlebt). Erstens wäre das klar mit Gelb wegen Unsportlichkeit zu sanktionieren. Zweitens liegt dann kein Irrtum vor, so dass wie von Dirk angedeutet, die Regel A 10.1.2 (kein korrekter Rückschlag) greift, allerdings in verbindung mit A 13.5: "Im Doppel schlägt bei jedem Aufschlagwechsel der bisherige Rückschläger auf, und der Partner des bisherigen Aufschlägers wird Rückschläger."
Zusammenfassung: Die Regeln geben (auch im Sinn des Regel-Gebers) das her, was der gesunde Menschenverstand hier gebietet: Straffreiheit bei Irrtum, Strafe bei Absicht.
Geändert von Torsten von Bayern (20.02.2009 um 13:58 Uhr)
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