So, dann man tief durchatmen und lesen:
Urteil des DTTB-Bundesgerichts zum Mannschaftsspielbetrieb der Regional- und Oberligen
Frankfurt. Am Dienstag tagte das Bundesgericht des Deutschen Tischtennis-Bundes (DTTB) in Frankfurt, um über die Klage zweier Regionalverbände zu befinden. Der Norddeutsche sowie der Südwestdeutsche Tischtennis-Verband hatten gegen die Unterstellung der Regional- und Oberligen unter die Hoheit des DTTB ab der Spielzeit 2010/2011, die vom Hauptausschuss am 29.11 2008 beschlossen worden war, geklagt.
Das Bundesgericht folgte dem Antrag der beiden Regionalverbände und hob den Beschluss des Hauptausschusses und aller darauf beruhenden Änderungen der Ordnungen des DTTB mit sofortiger Wirkung auf. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Spielbetrieb in den Regional- und Oberligen nicht national ausgerichtet sei. Laut seiner Satzung ist der DTTB nur für die Organisation des nationalen und internationalen Spielbetriebs zuständig.
Quelle:
www.tischtennis.de