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Alt 21.02.2009, 00:40
Gezeitentiger Gezeitentiger ist offline
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Zitat:
Zitat von RiserOfSun Beitrag anzeigen
Ich möchte mich rechtherzlich dafür bedanken, dass meine Fehler entdeckt wurden. Aber zugleich möchte ich dafür um Entschuldigung bitten, dass ich einen Beitrag morgens um 4 Uhr verfasst habe, nach einem sehr schönen Abend, damit User wie Du einen weiteren Beitrag zur Aufdeckung meiner Fehler schreiben können.

Desweiteren möchte ich Dich darauf hinweisen, dass Dein Beispiel nicht der amtlichen Interpunktion entspricht. Nach §94 wird Dein "Idieot" in Anführungszeichen gesetzt. (Das erste Anführungszeichen muss unten gesetzt sein und das zweite oben, jedoch ist dies nicht durch die Freischaltung von HTML Codes nicht möglich.) Ebenso muss Dein Bezug auf "IE" in Anführungszeichen gesetzt werden. Hier nun der fehlerfreie Satz:

Beispiel: "Idieot" wird eigentlich nicht mit "IE" geschrieben!

Daher erlaube ich mir die Schlussfolgerung, dass niemand perfekt ist!




MfG riserofsun


P.S.: Ich werde den voherigen Beitrag nicht korrigieren, damit zukünftige Leser nicht den Anschluss verlieren.
Wenn Du schon so großkotzig Paragraphen zitierst, dann bitte auch richtig!

1. Von welchem Gesetz sprichst Du? § 94 BGB, StGB, HGB...???

2. Es handelt sich um eine "Kann-Bestimmung"! D.h., dass man es machen kann und nicht muß! Ergo, ist Dein Einwand nicht ganz korrekt! ERMESSEN!!!
Aber beim Messen warst Du ja schon immer der Verlierer!

3. "Des Weiteren" schreibt man "bis auf Weiteres" nicht zusammen!

4. Ich finde es erschütternd, dass sich Jugendliche wie Du hinter dem allgemeinen Bildungsniveau (Niveau ist keine Handcreme) verstecken und jedes Wort schreiben wie sie wollen!

5. Nutze bitte die Rechtschreibhilfe und beleidige nicht die Intelligenz der Anderen!
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