Zitat:
Zitat von Fastest115
Da hakt es an einigen Punkten:
1. Nur das Obergummi wird zugelassen Nicht der Schwamm
2. Natürlich kann man einen vom Werk getunten Schwamm zulassen und ein nachträgliches Tuning verbieten, damit wie du sagst da nicht irgend ne Brühe rein kommt. Sprich Tunen vor dem Verkleben ist erlaubt wie es hier im Forum schon manche so interpretiert wissen wollen (was aber von dr ITTF klar nicht so kommentiert wird)
3. Das hätte erstmal das Problem wenn man Tuner nachweisen kann mit neuesten Enezgeräten oder in der Weltspitze eben mit den Teureren Detektoren die die haben, wie soll das gerät dann auseinander halten ob es vor dem verkleben oder danach getunt wurde.
4. Wenn diese Tuningmittel so wirken, wie die bekannten zb CTE von Tibhar usw, dann hat man das Problem das die Wirkung nach ca 2 evtl auch 4 Wochen stark nachgelassen hat. Für den Weltklassespieler kein Problem, denn der schmeißt den nach 3 Tagen eh weg. Aber für den Ottonormalspieler ne Katastrophe wenn sich der belag nach 14 Tagen stark verschlechtert. Der kann sich nicht alle 14 Tage neue beläge kaufen (in der Regel). Und anchtunen geht ja nicht. (wie vorher beim CTE)
5. Auch die Frage wielange hält die Tuningwirkung wenn man nicht damit spielt sondern den belag lagert. Klar kann Butterfly den Topleuten immer mal 3 Beläge schicken für 10 Tage oder so. Aber wie soll das im normalen Leben aussehen wenn die mehrere Tage bei Butterfly Lagern und mit dem Schiffkommen und dann noch beim Händler rum liegen
Fazit: Eine Trennung von Werkstuning und Nachtunen macht keinen Sinn. Und vom Werk getunte Beläge für Ottonormalspieler ist auch evtl nicht das wahre....
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Punkt 3 --> Perfekt wenn mann alles nachweisen kann... Dann kann man auch alles verbieten... nur wie es jetzt ist, ist es fürn A......
Punkt 4 --> aber leider halten die jetzigen Andro Beläge auch nicht länger als 4 Wochen
Punkt 5 --> Argument welches schwer zulösen wäre und man defenitiv nicht von der Hand weisen kann