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AW: Regeln
hallo rechtsgelehrter
zugegeben die antwort auf die eingangsfrage ist in der ITTR und WO nicht eindeutig ableitbar, aber hier mit der holzhammermethode und dem wischiwaschi-§ 77 zu argumentieren ist nicht zielführend.
was ist denn überhaupt ein spielabbruch. dies ist doch gar nicht klar definiert. jeder versteht darunter etwas anderes. auch jedes gericht vermutlich.
als beispiel: wenn beim fussball zwei spieler den platz verlassen ist dies noch lange kein spielabbruch
wenn beim tischtennis ein spieler keine lust mehr hat den satz zu ende zu spielen, wäre mir die konsequenz verlust des einzelspiels allemal lieber als die androhung einer evtl. 6 monatigen sperre wegen verursachung eines "unklar definierten" spielabbruchs
mein vorschlag "auf dem teppich bleiben" und nicht "mit kanonen auf spatzen" schießen und der deutlich weicheren auslegung des schiedsrichterwesens folgen
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