Einzelnen Beitrag anzeigen
  #159  
Alt 03.02.2003, 13:10
Thomas Höhl Thomas Höhl ist offline
registrierter Besucher
Foren-Stammgast 1000
 
Registriert seit: 02.03.2000
Beiträge: 1.440
Thomas Höhl ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
hab mir das jetzt eine Zeitlang angesehen und muss jetzt auch mal meinen Mist loswerden.
Also der Vergleich mit Ma ist daneben. Der Schiedsrichter hat sich damals nicht an die Regeln gehalten, deshalb darf man das aber jetzt nicht bei jedem Verstoß so anwenden.

Der Vergleich zum Tennis ist auch nicht so glücklich, der Einfluß des Schlägers ist sehr viel geringer.

Die Reglung, dass der Schläger nur bei unabsichtlicher Zerstörung gewechselt werden darf, ist vor allem als Schutz für die Spieler in unteren Klassen zu sehen. Die Reglung wurde vor einiger Zeit mal geändert und kurz darauf wieder zurück genommen. Die Spieler haben munter ihren Schläger gewechselt, um den Gegner zu stören. Das kann nicht Sinn unseres Sports sein.

Meiner Meinung nach ist der einzige kritische Punkt der gewesen, dass Schlager seinen Schläger als kaputt ansah, der Schiedsrichter dies aber nicht akzeptierte. Hier wäre vielleicht eine andere Reaktion des Schiedsrichters glücklicher gewesen, was darauf folgte, ist in meinen Augen aber ausschließlich als Fehler von Schlager zu sehen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Es ist doch klar, dass wenn er den Schläger nicht wechseln darf, dass er das nicht dadurch erzwingen kann, dass er ihn zerstört. Allein als Vorbild für die Jugendlichen ist das sehr unglücklich. Beläge kosten Geld. Die Konsequenz mit der er dann disqualifiziert wurde, kann ich vollkommen nachvollziehen.

Mal ein völlig anderes Beispiel. Die deutschen Damen spielten gegen Kanada, der kanadischen Spielerin riss der BH, sie durfte das Spiel aber nicht unterbrechen, um sich umzuziehen. Hier würde ich klar sagen, dass das Fingerspitzengefühl der Schiedsrichter fehlte, dennoch hat die Spielerin die Entscheidung akzeptiert und weitergespielt.
Mit Zitat antworten