Zitat:
Zitat von Torsten von Bayern
Gerne. Erfüllt sein muss, dass der Spieler in dem Moment, wo der Mannschaftsführer kurz vor Spielbeginn die drei Doppel "bildet", also in das Spielformular schreibt, anwesend zu sein hat.
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Danke! Verletzung vor dem ersten Ballwechsel wär also okay - wenn der Spieler irgendwann im Mannschaftskampf noch ein Bällchen schlägt?
Das "Bilden" ist also ein rein virtueller Akt und nicht die gemeinsame körperliche Anwesenheit am Tisch.
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Absicht der Regelung ist es, bei mit Doppeln beginnenden Systemen für einen unverzögerten Spielbeginn zu sorgen und dafür, dass der vollständig anwesenden Mannschaft kein Nachteil entsteht. Daher hat die unterzählige Mannschaft kein Recht, dass mit den Doppel auf ihren fehlenden Spieler gewartet wird.
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Dass ein solches Recht nicht besteht, ist doch sonnenklar! Woher sollte dieses auch kommen (zumindest solange der Gegner nicht zustimmt)?
Aber nehmen wir folgende Situation: Der Spitzenspieler eines Spiels kann nicht rechtzeitig vor Ort sein. Seine Mannschaft möchte ihn aber in jedem Fall im Schlussdoppel einsetzen.
So wie im Einzel ein Spieler aufgestellt werden kann, der noch gar nicht da ist und alles gut ist, wenn er zum 2. Einzel anwesend ist, wäre es doch (wenn der Anwesenheitszwang zur "Bildung" nicht zwischen den Zeilen gelesen würde) analog im Doppel denkbar, einen Spieler zu benennen, der am ersten Doppel dann nicht teilnehmen kann, aber im Schlussdoppel seine Dienste zu tun kann. (Natürlich muss er im Mannschaftskampf noch irgendwie mitwirken, was aber ja auch kein Problem wäre, wenn er zu den Einzeln anwesend ist).
Warum hier Einzel und Doppel so unterschiedlich behandelt werden, ist mir völlig rätselhaft.