Zitat:
Zitat von Balian
Unzweifelhaft ist die Vereinszugehörigkeit Voraussetzung für die Erteilung einer Spielberechtigung. Tritt eine Mannschaft nachweislich mit einem Nichtvereinsmitglied an, dann muß die Partie 0:9 gegen dieses Team gewertet werden.
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Muss denn dann ein Spieler wirklich Mitglied sein? Soweit ich weiss kann man ja die Spielberechtigung erteilen, aber wenn der Spieler austritt verbleibt die Spielberechtigung ja dennoch im Verein.
Ist denn eine Spielberechtigung nicht der Ausschlag welcher? Ich kenne auch so einen Fall, wo ein Spieler auch mehrere Jahre für einen Verein gespielt hat, bis aufgefallen ist, dass dieser gar nicht mehr Mitglied war und das schnell nachgeholt wurde - besagter Fall ist aber in der Zwischenzeit verjährt.