Zitat:
Zitat von Elektrotechniker
Mir stellt sich dabei eine Frage: Wie kann es zu solchen Unstimmigkeiten kommen, dass hier geschrieben wird, Sandhausen habe völlig zu Recht unter Protest gespielt, der Staffelleiter, der die WO wohl auch kennt, allerdings auf keinen offiziellen Verlegungsgrund entscheidet?
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Ich sehe das genauso, die Anmerkung "zu Recht" war voreilig und ist höchstens in dem Sinne korrekt, dass es jeder Mannschaft laut WO zusteht, unter Protest zu spielen. Ich glaube aber nicht, dass das hier so gemeint war.
Es steht in der WO:
"In begründeten Fällen
kann die zuständige Stelle eine Verlegung anordnen."
Weiterhin:
"Ebenso
sollte dem Antrag eines behinderten Spielers, der für einen A-Kader-Lehrgang, eine Nationale Deutsche Meisterschaft, einen Länderspieleinsatz oder einen sonstigen internationalen Einsatz nominiert worden ist, von der zuständigen Stelle entsprochen werden. Stets ist aber diese Entscheidung abzuwarten."
Meinem Verständnis nach kann man eine Verlegung gemäß WO nicht zwingend einfordern.
Interessant sind in diesem Zusammenhang aber auch die Fristen. Wenn sich das Verfahren noch hinauszögert, kommt man evtl. mit folgendem Passus der WO in Konflikt:
"verlegte Spiele der Rückrunde müssen vor dem vorletzten Spieltag dieser Klasse oder Gruppe ausgetragen werden."