Zitat:
Zitat von Fastest115
Aus dem og Fall würde sich folgendes ergeben. Das Spiel kann nicht innerhalb der 30 Minuten Karenz begonnen werden wenn der Gast auf eine 30 Min Einspielzeit besteht. Der Gastgeber konnte nicht rechzeitig Tische für das Einspielen zur Verfügung stellen und hat somit seine Pflichten nicht erfüllt (G 6.4 a)) und verliert 0-9. Das würde ich daraus schließen wenn es hart auf hart kommt.
|
Bei dieser Antwort krieg ich ja fasst einen Lachkrampf.
Schuld an den Dilemma sind doch allein die beiden Spielleiter im WTTV, die in einem Spiellokal zu knapp hintereinander zwei Mannschaftskämpfe ansetzen. Dies kann man auf keinen Fall dem Heimverein anlasten.
Es muss gewartet werden bis das vorher angesetzte Spiel beendet ist. Danach Einspielzeit gewähren, wie dies die WO vorsieht. Dann Spielbeginn, notfalls auch nach 19.15 Uhr.
Eine Protesteinlegung wäre durch den Spielleiter abschlägig zu behandeln.
Wenn die protestierende Gastmannschaft ohne zu spielen nach Hause fährt (was ihr Recht wäre), dann ist das Spiel von amtswegen vom Spielleiter neu anzusetzen.