WO DTTB A 7:
7.4 [...] In allen Wettbewerben spielen männliche
und weibliche Aktive jeweils unter sich; [...]; weitere Ausnahmen bei den unter 7.2 genannten Wettkampfarten
können die Mitgliedsverbände für den Spielbetrieb ihrer
untersten Gliederung
(Kreisverbände o.ä.) beschließen. Über weitere Ausnahmen entscheidet
der Hauptausschuss des DTTB.
Dazu noch die Ausführungsbestimmungen des TTVWH (gilt natürlich auch nur für TTVWH):
7 Gemischtgeschlechtliche Mannschaften
Die Bezirke können für ihre Spielklassen Ausnahmen im Sinne von
WO – A 7.4 beschließen. Die Eckpunkte einer Ausnahmeregelung, die für alle
Bezirke verbindlich sind, sind in Anhang 3 zu den Ausführungsbestimmungen
abgedruckt.
Und dazu noch der Anhang:
Für Ausnahmeregelungen im Sinne von WO – A 7.4 sind folgende Eckpunkte zu beachten:
a) Der Einsatz von Damen ist bis zur höchsten Kreisklasse bei den Herren möglich.
b) Bei Sollstärke +1 ist eine Damenmannschft zu melden.
c) Stammspielerinnen einer Damenmannschaft (Nr. 1 bis Nr. 4) dürfen nicht bei den
Herren gemeldet werden.
d) Ersatzspielerinnen einer Damenmannschaft (ab Nr. 5) können bei den Herren gemeldet
werden.
e) Die Zahl der gemeldeten Damen darf die Hälfte der Sollstärke einer Herrenmannschaft
nicht übersteigen.
f) Mädchenersatz in Herrenmannschaften ist nicht möglich.
So siehts im TTVWH aus - jeder Bezirk kann da eigene Regelungen erlassen... ich denke mal, dass dies von Bezirk zu Bezirk verschieden ist (nicth nur von Verband zu Verband) und insofern ists ziemlich schwierig, das allgemein zu beantworten