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Auszugsweise aus den Durchführungsbestimmungen des TTVN.
a Im TTVN können die Kreisverbände für die unter 7.2 genannten Wettkampfarten in ihren Spielklassen für männliche
Aktive (Herren, Jungen, Schüler) Mannschaften mit einer oder mehreren weiblichen Aktiven zulassen. Dabei ist zu unterscheiden
zwischen einerseits einer Mannschaft mit sowohl männlichen als auch weiblichen Aktiven (gemischte
Mannschaft) und andererseits einer Mannschaft mit ausschließlich weiblichen Aktiven in einer Spielklasse für männliche
Aktive (Damen-/Mädchen-/Schülerinnen-Mannschaft in einer gemischten Spielklasse). Der Start einer gemischten
Mannschaft in einer Spielklasse für weibliche Aktive (Damen, Mädchen, Schülerinnen) ist genauso verboten wie der
Start von männlichen Aktiven in einer Damen-/Mädchen- oder Schülerinnen-Mannschaft in einer gemischten Spielklasse.
c.b Eine Sonderersatzspielerin darf pro Halbserie bis zu dreimal in der Damen-, Mädchen- oder Schülerinnenmannschaft
Ersatz spielen, in der sie als Sonderersatzspielerin gemeldet ist, jedoch in keiner oberen Damen-, Mädchen- oder
Schülerinnenmannschaft. Ihre Ersatzspielberechtigung in den männlichen bzw. gemischten Mannschaften wird dadurch
nicht eingeschränkt.
In der Kurzfassung heißt das: Damen dürfen in Herrenmannschaften spielen, wenn der Kreis das so beschlossen hat (max. Kreisliga). Als Sonderersatzspieler dürfen sie dann noch 3 mal Ersatz in einer Damenmannschaft spielen.Ob eine Damenmannschaft vorhanden ist oder nicht ist egal.
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