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liebe sportfreunde
zur klärung des sachverhaltes kann folgendes beitrag
in der wo des dttb ist unter A 6.3 ausgeführt:
"der leistungssportausschuss erlässt ... für die vier höchsten spielklassen ausführungsbestimmungen, durch die festgelegt wird, welche materialien in welchem umfange .... verwendet werden müssen/dürfen ...."
in diesen ausführungsbestimmungen heißt es unter 2.1.6 umrandungen:
"die spieltische müssen ... mit umrandungen begrenzt sein."
in der buli-ordnung ist dies unter 5.1.1 noch klarer formuliert:
"für jeden tisch muss ein umrandetes spielfeld .... zur verfügung stehen."
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für alle anderen ligen (verbandsliga bis kreisliga) können dies die landesverbände selbst regeln.
der bttv z.B. gibt hier nur empfehlungen
bttv - richtlinien für spiellokale - nr. 5
"jeder verein sollte sich bemühen, die spielfläche pro tisch durch eine umrandung abzugrenzen."
ich denke es ist schon sehr viel gewonnen, wenn zwischen den tischen umrandungen stehen, um die lästigen störbälle vom nachbartisch zu vermeiden. mehr kann man sicherlich nicht fordern. dieser aufbau genügt m. e. auch für spiele auf kreis- bzw. bezirksebene.
ich hoffe ich konnte ein bisschen zur klarstellung beitragen.
mit freundlichen grüßen
joachim car
vfw sr-lehrwesen im bttv
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