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Zitat von Hdd
Ein Problem gibt es aber, wenn der Gastverein nicht zahlt. Nach meinem Kenntnisstand kann der Heimverein das Geld dann nur privat einklagen.
Gruß Hdd
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Das ist im TTVN klar geregelt - und zwar offensichtlich anders als bei dir im Verband.
Die Forderung wird über den Staffelleiter geltend gemacht, und der überwacht den Geldeingang. Wenn das Geld nicht kommt, wird die Mannschaft gesperrt, zur Not auch bis in die nächste Saison. Wenn sie dort in den ersten drei Spielen immer noch gesperrt ist, wird sie nach dem dritten Spiel gestrichen.
Die Forderung geht dann von der Mannschaft auf den Verein über. Wenn der nicht zahlt, wird der gesamte Verein mit allen verbleibenden Mannschaften bis zum Zahlungseingang gesperrt.
Man kann also davon ausgehen, dass die Fahrtkostenforderung beglichen werden wird - und zwar ohne private Klage.