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Alt 02.04.2009, 08:01
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AW: Verbandsliga 2008/2009

Ich will mal versuchen, etwas Ordnung in die Argumentation zu bringen: Für Proteste gegen Entscheidungen des Staffelleiters/Spielausschusses ist das Verbandsgericht zuständig. Das hat ganz einfach etwas mit Gewaltenteilung zu tun (18. Jahrhundert). Nur in einem besonderen Fall sieht die Satzung vor, dass das Präsidium Entscheidungen seiner Ausschüsse an sich ziehen kann (das war in der Satzung formuliert als "dringendes Verbandsinteresse" - so glaube ich, mich zu erinnern, habe es gerade nicht nachgesehen). Also: Nur in diesem Spezialfall, der hier eigentlich nicht vorliegen kann, wäre das Präsidium überhaupt zuständig. Das Problem ist, dass das Verbandsgericht nicht besetzt ist, was sicher organisatorisch keine Meisterleistung ist, aber eigentlich alle etwas angeht. Da sollte sich vielleicht mal jeder an seine eigene Nase fassen. Im konkreten Fall kommen wir damit also nicht weiter. Die DTTB-Gerichte sind natürlich keinesfalls zuständig. Kein Verein des BTTV ist Mitglied des DTTB, so dass keine Unterwerfung unter die Gerichtsbarkeit des DTTB vorliegt. Ist natürlich alles nicht so toll, aber prinzipiell gibt es eine Lösung. Wer sich beschwert fühlt, kann immer ein ordentliches Gericht anrufen, also gegen Entscheidungen des Verbandes oder seiner Gremien klagen. Diesem Weg will ich jetzt nicht das Wort reden, möchte nur verdeutlichen, dass wir uns nicht in einer Sackgasse befinden.
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