Zitat:
Zitat von Hakim
In den Tischtennisregeln B des DTTB heißt es zur Spielkleidung:
2.2.8 Während eines Mannschaftskampfes müssen die daran teilnehmenden Spieler einer Mannschaft einheitlich gekleidet sein. ...
Von dieser Bestimmung können Socken, Schuhe sowie Anzahl, Größe, Farbe und Design von Werbung auf der Spielkleidung ausgenommen werden.
Demnach ist der Wechsel in ein abweichendes Trikot eines teilnehmenden Spielers während des laufenden Mannschaftskampfes ein Verstoß gegen diese Regel und muss im Spielbericht zur Ahndung entsprechend gekennzeichnet werden.
Wer ist denn nun für die Kennzeichnung verantwortlich, ausschließlich der Gastgeber, die betroffene Mannschaft oder beide beteiligten Mannschaften?
Was geschieht bei "falschen" Kreuzchen, wenn der Verstoß im Nachhinein bekannt wird? Ist das Risiko einer besonderen Ordnungsstrafe hier nicht gegeben, weil dann "nur" der betroffene Verein mit 10 € zur Kasse gebeten wird?
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Die Mannschaft, die nicht in einheitlichen Trikots spielt wird mit 10 Euro bestraft.
Beide Mannschaftsführer müssen die Frage nach einheitlichen Trikots unterschreiben.
Werden dort vorsätzlich falsche Kreutzchen gemacht, bezahlen beide Mannschaften 50 Euro.