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AW: wie am besten verbotene lange noppen nachbehandeln
Ich will nicht kleinlich sein, doch ich denke, dass folgendes wichtig ist.
Auch die ITTF kann Kaufhausschläger nicht verbieten. Das einzige was sie kann, ist es diese Schläger nicht für den Punktspielbetrieb zuzulassen. Es gibt Schläger aus dem Kaufhaus, die eine Zulassung haben und es gibt welche, die keine Zulassung haben. Außerhalb der Punktspiele können die Spielpartner aber verabreden was sie wollen, das kann ihnen keiner verbieten. (Dazu hätte Franz Josef Degenhardt noch angefügt: "Im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung versteht sich.")
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Kann man überhaupt von "Leben" sprechen, wo kein Vergnügen ist? (Erasmus von Rotterdam)
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